Allgemeine Geschäftsbedingungen der systeco Vertriebs GmbH
1. Allgemein
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der systeco Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich zu den folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, wenn nichts anderes vereinbart. Durch die Erteilung des Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Waren bestätigt der Besteller sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.
2. Angebot und Lieferung
Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, stets freibleibend; maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Bestellungen und Aufträge sind angenommen, wenn die Auftragsbestätigung vorliegt. Bei Angeboten mit zeitlicher Bindung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend, wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden.
Konstruktions- und Gewichtsänderungen, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Zeichnungen und Unterlagen, die dem Angebot beigefügt sind, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Empfängers und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz.
3. Preis und Zahlung
Die Preise verstehen sich ab Werk Lübbenau, Deutschland, zzgl. Mehrwertsteuer und anderer Kosten, zahlbar vor Lieferung in EURO.
Die Kosten der Versendung und Verpackung trägt der Besteller. Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung. Der Rechnungsbetrag ist im vollen Umfang vor Lieferung fällig, wenn nichts Anderes vereinbart ist.
4. Lieferzeit
Die Lieferzeiten richten sich nach der Verfügbarkeit der Ware und der Reihenfolge der Auftragseingänge. Die Lieferzeit wird mit der Auftragsbestätigung festgelegt. Wir sind berechtigt, Komplett- oder Teillieferungen vorzunehmen, wobei sich die Teillieferung nur auf Mengen und Zusatzteile bezieht, nicht auf einzelne Gerätekomponenten.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu gehören auch unvorhergesehene Hindernisse und Umstände die bei Unterlieferanten eingetreten sind.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, den Besteller mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern und entstandene Lagerkosten zu berechnen.
5. Gefahrübertragung und Entgegennahme
Die Gefahr geht auch bei Teillieferungen, mit dem Versand auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die vom Besteller zu vertreten sind, so geht die Gefahr, vom Tage der Versandbereitschaft an, auf den Besteller über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, unabhängig vom Rechtsgrunde, unser Eigentum.
Die Geltendmachung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben uns vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe unseres Eigentums unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs.1. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung Dritten zwecks Zahlung an uns bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine, der sich aus den vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz.
7. Gewährleistung
Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:
Alle Teile oder Leistungen werden von uns unentgeltlich nachgebessert oder neu erbracht, die innerhalb von 2 Jahren nach Gefahrenübergang infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Wir haften für die Qualität unserer Produkte und stehen dafür ein, dass diese den geltenden Vorschriften in Übereinstimmung mit den europäischen Normen, Anforderungen und Vorgaben - vor allem der EU-Richtlinie Nr. 85/74/CEE – entsprechen.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Wareneingang, schriftlich zu melden. Ist die Beanstandung berechtigt, tragen wir die Kosten des Ersatzteiles, des Versandes sowie die erforderlichen Aus- und Einbaukosten in dem Umfang, wie diese am Ort des wohn- oder gewerblichen Hauptsitzes des Bestellers entstehen bzw. entstanden wären, maximal jedoch bis zur Höhe des Wertes des beanstandeten Teils. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
Der Besteller hat die für Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und der Abwehr großer Schäden, hat der Besteller mit unserer vorherigen Zustimmung das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind.
Ein Recht des Bestellers auf Wandlung oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach Mahnung nicht rechtzeitig erfolgte oder endgültig fehlgeschlagen ist. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der entsprechenden Ansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, solange und soweit Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten noch bestehen. Im Übrigen übernehmen wir keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche und Änderungen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch und Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitungen.
8. Schadenersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, sowie in den Fällen, in denen bei Vorliegen eines Produktfehlers nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen die Haftung zwingend vorgeschrieben ist.
Nach Zugang der Auftragsbestätigung kann der Besteller den Auftrag innerhalb von 48 Stunden widerrufen oder ändern ohne das weitere Kosten anfallen. Danach entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des Warenwertes. Befindet sich die Sendung bereits im Versand erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 50% zzgl. Transportkosten. Nach Erhalt und Gebrauch der Ware ist eine Rückgabe nur aus wichtigem Grund möglich.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, das Gericht unseres geschäftlichen Hauptsitzes in Berlin zuständig. Wir sind aber auch berechtigt, am geschäftlichen Hauptsitz des Kunden/Bestellers Klage zu erheben.
10. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden/Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller bi- und/oder multi-lateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.